Wolfsinitiative
Anfangs Mai wurde die Wolfsinitiative lanciert www.wolfsinitiative.ch. Sie fordert die Anpassung der Bundesverfassung gem. den folgenden beiden Punkte:
Anfangs Mai wurde die Wolfsinitiative lanciert www.wolfsinitiative.ch. Sie fordert die Anpassung der Bundesverfassung gem. den folgenden beiden Punkte:
Am 8. Juni 2023 wird der Ständerat über das Eintreten auf den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative befinden. JagdSchweiz und der Schweizerische Fischerei-Verband haben den Ständerat gemeinsam darum gebeten, auf die Vorlage einzutreten.
Das Inkrafttreten des revidierten Gesetzes und der revidierten Verordnung ist laut BAFU für den Sommer 2024 vorgesehen. Das zuständige Departement hat es nicht eilig, da eine spezifische Revision der Bundesjagdverordnung zur Regulierung des Wolfs für den Alpsommer 2023 mit einer entsprechenden Lösung gerade abgeschlossen wurde. Den Vernehmlassungsentwurf des UVEK für die neue Verordnungsrevision werden wir voraussichtlich im Herbst 2023 erhalten.
Der politische Druck wächst, die jagdbaren Arten Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe Feldhase und Schneehase gesamtschweizerisch unter Schutz zu stellen. Generelle Unterschutzstellungen müssen aber sorgfältig geprüft werden, denn eine Tierart kann auch von ihrer Jagdbarkeit profitieren.
Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.
Die Geschäftsstelle von JagdSchweiz wird immer wieder konfrontiert mit Fragen resp. Problemen zum Jagen im Ausland. Grundsätzlich gilt die Informationspflicht. Viele Schweizer Jäger beteiligen sich an Jagden im grenznahen Ausland. Dabei gelten verschiedene Vorschriften, die zwingend zu beachten sind.
Gemeinsames Positionspapier von JagdSchweiz und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK
In der Schweiz ist der Einsatz von integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfern gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. i der Jagdverordnung verboten. In Finnland, Norwegen, Schweden und Schottland dagegen wird auf der Jagd mit Schalldämpfern geschossen. In Grossbritannien ist deren Verwendung für Jagdführer und Forstbeamte sogar vorgeschrieben.
JagdSchweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, dass geschützte Tiere, insbesondere Wolf und Luchs,
gleich wie jagdbare Arten, einem konsequenten Management unterworfen und deren Bestände so reguliert werden, dass sie für die betroffene Bevölkerung tragbar bleiben und Schäden an Haus- und Nutztieren sowie an Infrastrukturen vermieden werden.
Der Bundesrat hat am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Künftig sollen Bestände gewisser konfliktträchtiger geschützter Arten reguliert werden können, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 30. November 2016.
Rückstände von Bleimunition in erlegten Wildtieren können Aasfresser wie den Steinadler oder Bartgeier vergiften und töten. In den vergangenen zehn Jahren wurde mehrmals bei tot oder krank aufgefunden Steinadlern aus den Alpen eine Vergiftung durch das Schwermetall Blei diagnostiziert, wie die
Schweizerische Vogelwarte Sempach und das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden in einer Studie nachweisen.
In der Schweiz soll gemäss Energie-Strategie 2050 die Windkraft massiv auf bis zu 6 TWh Jahresleistung (10%-Anteil am heutigen Strombedarf) ausgebaut werden. Diese Versechzigfachung der heutigen Leistung kann nur erreicht werden, wenn auch der Wald und andere sensible Gebiete in die Standortplanung miteinbezogen werden. Damit steigt aber nicht nur das Konfliktpotenzial mit der betroffenen Bevölkerung und dem Landschaftsschutz. Vor allem werden die bereits heute negativen Auswirkungen auf die Fauna nochmals massiv verstärkt.
Grundsätzlich halten wir fest, dass JagdSchweiz sich primär um die jagdlichen Belange in der Schweiz kümmert. Entsprechend äussern wir uns nur bedingt zum Thema der Auslandjagd.
JagdSchweiz hat im Januar 2013 Empfehlungen für den Einsatz von Wildkameras veröffentlicht und ausdrücklich auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hingewiesen. In der Antwort auf die einfache Anfrage von NR Rossini vom 12.02.2014 hat nun der Bundesrat angekündigt, dass Wildkameras bei nächster Gelegenheit in der Jagdverordnung zu jagdlichen Zwecken verboten werden sollen.
Grundsätzlich halten wir fest, dass JagdSchweiz sich primär um die jagdlichen Belange in der Schweizkümmert. Entsprechend äussern wir uns nur bedingt zum Thema der Auslandjagd.
JagdSchweiz hat im Januar 2013 Empfehlungen für den Einsatz von Wildkameras veröffentlicht und ausdrücklich auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hingewiesen. In der Antwort auf die einfache Anfrage von NR Rossini vom 12.02.2014 hat nun der Bundesrat angekündigt, dass Wildkameras bei nächster Gelegenheit in der Jagdverordnung zu jagdlichen Zwecken verboten werden sollen.
Massnahmen zur Wildschadenverhütung und der Wildschadenvergütung sind grundsätzlich Kompetenz der Kantone. Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Nutztieren, im Forst und an Infrastrukturen sind in der Regel die Folge einer gewünschten artenreichen Fauna mit genetisch breit abgesicherten Populationen.
Die vier Verbände JagdSchweiz, Pro Natura, Schweizerischer Schafzuchtverband und WWF Schweiz haben sich auf gemeinsame Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder in der Grossraubtierpolitik geeinigt. Sie verpflichten sich zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit.
JagdSchweiz hat gemäss Statuten und Leitbild den Auftrag, die freilebende Tierwelt und ihre Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Wir setzen uns für die Erhaltung der Artenvielfalt und die massvolle Nutzung der Wildtierbestände ein.
Ab dem 1. Dezember 2023 können aufgrund des revidierten Jagdgesetzes Wölfe reguliert werden. JagdSchweiz begrüsst die Möglichkeit der Regulation, hält aber klar fest, dass es sich dabei um den Vollzug einer Behördenmassnahme und nicht um eine reguläre Jagd handelt. Sollte die Anzahl der zu regulierenden Wölfe die Einsatzkapazität der kantonalen Wildhut übersteigen, werden die Kantone Jäger für diese Aufgabe beiziehen müssen. JagdSchweiz stellt fest, dass Wildhut wie auch Jäger im Grundsatz über dieselbe Grundausbildung verfügen und Jäger entsprechend für einen solchen Einsatz beigezogen werden können. Allerdings braucht es für die Regulation von Wölfen eine ergänzende Ausbildung für die Wildhut, wie auch für die Jäger.
Der Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer erachtet die Jagd als wichtig für Wildtiere und deren Lebensraum. Sie habe einen positiven Einfluss auf die Biodiversität und für die Schadensprävention. Die durchwegs guten Ergebnisse sind jedoch im Vergleich zu den letzten Befragungen etwas rückläufig. Dies zieht uns Jägerinnen und Jäger vermehrt in die Pflicht.
Wir danken dem Revier Andwil für ihre tolle Arbeit für die Rehkitzrettung.
Die Rehkitzretter sind auf ihre Anrufe angewiesen und kommen gerne um vor dem Mähen die Wiese mittels Wärmebildkamera nach Kitzen abzusuchen.
Ein praktisches, illustriertes Handbuch, das dich überall hin begleitet, um mit der Familie Mutz die Natur und die Welt der Jagd zu entdecken.
Ab dem 01.01.2023 wurde in der Schweiz die EU- Drohnenregulierung eingeführt, was zu einer Vereinheitlichung der Bestimmungen im EU-Raum führt.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist seit der Bekanntgabe der neuen Drohnenregulierung mit überdurchschnittlich vielen Anfragen konfrontiert. Insbesondere auch aus dem Bereich der Rehkitzrettung sind vermehrt Anfragen ans BAZL gelangt.
Die Rehkitzrettung mit Drohnen und Thermalkamera in der Luft ist die sicherste Methode um Rehkitze vor Mähmaschinen zu retten.
Über die Verbandslösung „Vereinshaftpflicht“ von Jagd Schweiz sind ab sofort allfällige Haftpflichtansprüche für Personen- und Sachschäden bei Drohneneinsätze für die „Rehkitzrettung“, von Piloten mit entsprechender Ausbildung automatisch mitversichert.
Es liegt nicht im Interesse der Jäger, Arten durch die Jagd zu gefährden. Hingegen ist es eine Tatsache, dass gewisse jagdbare Arten in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft unter Druck geraten – und dies nicht durch die Jagd. Die Jagdverbände und Jäger in der Schweiz engagieren sich seit vielen Jahren personell und finanziell für die Förderung jagdbarer Arten und deren Lebensräume.
Unsachgemässe «Zäune» fordern allein im Kanton St.Gallen jährlich hundertfach Tod und Leid bei Wildtieren. Leider nehmen sich weder die Gemeinden noch der Kanton den Ursachen dieses Problems an. Dagegen kennen Nachbarkantone diesbezüglich griffigere Regelungen.
Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung zur Vernehmlassung publiziert.
Aus den fünf Finalistinnen wählte die Jury am Samstag, 1. Februar 2020, in Thun die «Schweizer Jägerin 2020-2022». Die Wahl fiel auf die 28-jährige Célina Bapst aus Châtel-sur-Montsalvens im Greyerzbezirk des Kantons Freiburg. Die engagierte Freiburgerin wird für zwei Jahre als Botschafterin die Schweizer Jagd nach aussen vertreten und löst damit Renate König-Fahrni ab, welche während der letzten beiden Jahre als Jagdbotschafterin auftrat.
Seit 2013 müssen in der Schweiz bei Pelzen und Pelzprodukten die Tierart, Herkunft und Gewinnungsart per Gesetz deklariert werden.
Am 5. Juli 2019 wird in Elgg das erste Schweizerische Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) offiziell eröffnet.
Nach einer längeren Anlaufphase steht das Schwarzwildgewöhnungsgatter in Elgg nun vor seiner Eröffnung.
Jagdhunde sind geliebte Familienmitglieder, für den Tierschutz unverzichtbar und aufgrund der langjährigen Ausbildung und vielen Prüfungen sehr wertvoll.
Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft für den Wald haben 20 schweizerische Organisationen zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
Verordnung des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Änderung vom 17. Oktober 2018
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist der Meinung, dass hierzulande nachhaltig und tierschutzgerecht gejagt wird. Die Jagd nütze der Artenvielfalt und diene der Schadensprävention in Wald und Feld. JagdSchweiz freut sich über die positiven Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage und ist sich der damit verbundenen Verpflichtung bewusst.
Das Mountainbiken hat sich vom Trend- zum Breitensport entwickelt und ist nicht nur für den Tourismus, sondern auch für Freizeit und Naherholung wichtig. Elektromotoren erleichtern neuen Nutzergruppen den Zugang zum Mountainbiken. An vielen Orten gehen die Wünsche der MountainbikerInnen und die Vorstellungen von Behörden, WaldbesitzerInnen und anderen WaldbesucherInnen auseinander.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch. In mehreren osteuropäischen Ländern treten seit einigen Jahren regelmässig Fälle von ASP bei Haus- und Wildschweinen auf, und die Krankheit breitet sich immer weiter nach Westeuropa aus.
Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt. Dabei dringen sie auch in Gebiete vor, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt.
Wer sich vor dem Grenzübertritt mit der Waffe nicht genau über geltende Auflagen informiert, kann in Teufels Küche kommen. Hier einige Tipps für den reibungslosen Ablauf.
Grenzüberschreitender Verkehr mit Waffen und Munition (Artikel in Jagd& Natur)
Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz appelliert an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats und an das Parlament, in der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie entscheidende Anpassungen vorzunehmen oder die Botschaft des Bundesrats als Ganzes zurückzuweisen.
Der Gesetzesvorschlag zur Teilrevision des Jagdgesetzes bietet eine gute Grundlage, ein praktikables und effizientes Management geschützter Arten sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit der Kantone wird gestärkt. Bei der Jagdplanung sollen die örtlichen Verhältnisse und die Anliegen der verschiedenen Akteure berücksichtigt werden.
Es geistern immer wieder Zahlen über sogenannte Jagdunfälle in der Schweiz herum JagdSchweiz hat nun Rücksprache mit der SUVA genommen, um an die effektiven Zahlen zu gelangen. Die Zahlen, welche die SUVA zu Jagdunfällen bereitgestellt hat, stammen von allen in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmern, die obligatorisch nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert sind.