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Jagdhundeversicherung

In diese Versicherung können jagdlich geführte/eingesetzte Hunde aufgenommen werden. Der Besitzer meldet der Geschäftsstelle JagdSchweiz, mindestens 1 Monat vor Beginn der Versicherung die zu versichernden Jagdhunde.

 

Todesfallversicherung

  • Tod oder Euthanasie infolge von Unfällen und akuten Krankheiten
  • Tod infolge Vergiftung oder Tod infolge Verletzung durch Drittpersonen (Regressansprüche bleiben vorbehalten)
  • Tod infolge Absturz
  • Tod infolge unfall- und krankheitsbedingtem Übertrag von Tollwut und Räude durch Wild
  • Diebstahl und Verschwinden

 

Entschädigung 80% der bei Eintritt des Schadens für das betroffene Tier massgebenden Versicherungssumme (Max. Wert CHF 5‘000.00 / höhere Summen auf Anfrage).

 

Behandlungskostenversicherung

Rückerstattung der Kosten für tierärztliche Behandlungen und Spitalaufenthalte bis zum Betrag der vereinbarten Höchstleistung pro Fall.

 

Leistung

Nach Abzug des Jahresselbstbehaltes von CHF 300.00 und der evtl. nicht versicherten Leistungen übernimmt die epona (Versicherer) 80% der in Betracht fallenden Kosten.

Die maximale Leistung beträgt CHF 3‘000.00 pro Fall.

 

Örtliche Geltung

Die Versicherung erstreckt sich bis 20 Km nach der Schweizer Grenze.

 

Aufnahmealter und Endalter

Ab dem 3. Altersmonat bis zum vollendeten 10. Altersjahr. Die Versicherungsdeckung endet automatisch und ohne Kündigung am Ende der Versicherungsperiode nach dem vollendeten 10. Altersjahr.

 

Vorgehen im Schadenfall

Sofortige Benachrichtigung der Geschäftsstelle JagdSchweiz. Einreichung sämtlicher für die Prüfung des Falles notwendigen Unterlagen, wie Tierarztbericht und quittierte Honorarnoten etc.

 

Vertragsdauer

Diese beträgt 1 Jahr. Der Vertrag erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Tod eines Hundes erlischt der Vertrag automatisch.

 

Jahresprämie

Die Jahresprämie beträgt pro Tier und Jahr CHF 250.00 (inkl. 5% eidg. Stempelabgabe).

 

Vorgehen für die Anmeldung zur Versicherung

Die Jahresprämie ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt erst Gültigkeit nach Prüfung durch epona (Versicherer) und mit Eintreffen der Prämie.

Kopien Kaufquittungen, Stammbäume, Ausbildungs- und Prüfungszertifikate etc. sollten bereits bei Antragseinreichung beigelegt werden.