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Einzelhaftpflicht für Jäger

Versichertes Risiko und versicherte Haftpflicht

Versichert ist die persönliche Jagdhaftpflicht der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als:

  • Jäger, Jagdpächter, Jagdberechtigter, bewaffnete Jagdgäste, Jagdaufseher, Jagdgehilfe, Jagdleiter sowie Ausübende des Jagdschutzes
  • Teilnehmer an jagdsportlichen Veranstaltungen wie Jagdhundeprüfungen und -übungen, Jagdschiessen, Jagdlehrgängen etc.
  • Waffenbesitzer, Schützen und Halter von Hunden und zwar ausschliesslich während der Jagd und der Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen sowie auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen bzw. von der Jagd
  • Eigentümer von der Jagd und dem Jagdschutz dienenden Einrichtungen (Hochsitze, Einzäunungen etc.)
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Mitjägern (auch Jagdgästen), Jagdhütern, Jagdgehilfen, Jagdleitern und Treibern, auch wenn es sich hierbei um Familienangehörige handelt

Nicht versichert sind Wild- und Flurschäden

 

Garantiesumme

Versicherungssumme pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten zusammen: CHF 5‘000‘000.00.

Selbstbehalt pro Ereignis für Sachschäden und Schadenverhütungskosten: CHF 200.00.

 

Prämien / Deckungsvarianten

  • Variante A
    Europaweit: (inkl. ganze Türkei und Mittelmeer-Randstaaten): Jahresprämie pro versicherte Person CHF 35.00 

 

  • Variante B
    Weltweit: Jahresprämie pro versicherte Person CHF 40.00.

 

  • Variante C
    Jagdlehrgänger (offiziell gemeldet): Jahresprämie pro versicherte Person CHF 21.00

 

Rechtsschutz im Strafverfahren

Wird aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses ein Strafverfahren eingeleitet, übernimmt die Versicherung

  • die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung des Versicherten
  • die dem Versicherten von den Behörden auferlegten Kostenfolgen
  • die Kosten für im Einverständnis mit der Versicherung erstellten Gutachten

Nicht versichert sind Geldstrafen oder Bussen

 

Vorgehen

Die Geschäftsstelle JagdSchweiz registriert die Namen der versicherten Personen und führt das Inkasso. Bei Bedarf erstellt sie die speziellen Nachweise für die Versicherungsdeckung im Ausland (z.B. Frankreich, Österreich, Deutschland etc.).