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Aktuell

Afrikanische Schweinepest (ASP)

16.07.2018

Merkblatt für Jäger - Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch. In mehreren osteuropäischen Ländern treten seit einigen Jahren regelmässig Fälle von ASP bei Haus- und Wildschweinen auf, und die Krankheit breitet sich immer weiter nach Westeuropa aus.
Für erkrankte Haus- und Wildschweine endet diese Virusinfektion fast immer tödlich. Der Mensch ist nicht gefährdet. Bei der Ausbreitung der Krankheit spielt er allerdings eine grosse Rolle, wie die Verschleppung über grosse Distanzen in Osteuropa gezeigt hat.
Ein Eintrag in die einheimische Wildschweinpopulation ist durch weggeworfene Speisereste (Fleisch- und Wurstwaren) oder Wildschweinprodukte aus ASP-Gebieten möglich; aber auch durch kontaminierte Ausrüstung, Kleidung, mitgebrachte Trophäen etc. nach Jagdreisen in betroffenen Regionen. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und über Monate überlebensfähig! Die Weiterverbreitung im Wildschweinbestand erfolgt durch direkten Tierkontakt, Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere (z.B. Blut) sowie deren Kadavern. Das Virus bleibt auch in kontaminiertem Boden lange ansteckend. Weitere Informationen: Merkblatt Afrikanische Schweinepest des FIWI.

Helfen auch Sie mit, das Risiko des Eintrags zu minimieren und einen Ausbruch möglichst rasch zu entdecken!


Vorsicht bei Jagdreisen

Informieren Sie sich frühzeitig über die Seuchensituation im Reiseland / Jagdgebiet, z.B. im aktuellen Radar Bulletin des BLV oder der ASP-Webseite der EU (Englisch).

  • Beachten Sie das Einfuhrverbot für ganze Tierkörper oder Teile davon (inkl. Wildbret, Trophäen) aus Gebieten mit erhöhtem Risiko betreffend die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sowie festgelegten Seuchengebieten (siehe BLV-Webseite Schutzmassnahmen Importe aus der EU).
  • Bei Jagdreisen in Länder mit ASP ist besondere Vorsicht geboten:
  • Falls Sie eigene Jagdkleidung und eigene Jagdausrüstung mitnehmen, muss diese gut zu reinigen und zu desinfizieren sein (Kleidung über 70°C waschbar, Ausrüstung chemikalienresistent).
  • Reinigen und desinfizieren Sie sämtliche Jagdkleidung, Jagdausrüstung etc., die Sie mit zurücknehmen möchten, bereits vor Ort. Waschen Sie auch den Jagdhund gründlich mit Shampoo.
  • Bringen Sie keine unbehandelten Trophäen oder Wildbret mit in die Schweiz. Trophäen im Herkunftsland fertig präparieren lassen.


Vorbeugen, dank verantwortungsvoller Jagd

  • Durch eine konsequente Bejagung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer angepassten Wildschweindichte, welche dazu beiträgt, die Gefahr der Seuchenverbreitung zu verringern.
  • Verzichten Sie auf Ablenkfütterungen und Kirrungen, weil an solchen Orten die Gefahr der Seuchenübertragung zwischen Rotten besonders gross ist.
  • Verwenden Sie für die Lockjagd auf den Fuchs kein Schweinefleisch.
  • Entsorgen Sie keine Speisereste oder Küchenabfälle im Revier.
  • Bitte halten Sie sich an die üblichen Hygienemassnahmen für die Verwertung von Wildbret. Wenn Sie beim Aufbrechen Auffälligkeiten entdecken, ziehen Sie den amtlichen Tierarzt bei! Anzeichen für ASP sind punktförmige Blutungen in Nieren, Harnblase, Kehldeckel; vergrösserte und/oder blutige Darmlymphknoten, vergrösserte Milz, Schaum in Lungen oder Atemwegen.


Ihr Beitrag zur Früherkennung
Als Jäger tragen Sie eine hohe Verantwortung für eine rasche Erkennung der Krankheit. Totfunde,Hegeabschüsse und Unfallwild spielen für die frühzeitige Entdeckung eines ASP-Seuchenausbruches in der Wildschweinpopulation eine besondere Rolle. Das BLV hat in Zusammenarbeit mit BAFU und
FIWI ein Früherkennungsprogramm ASP gestartet. Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Alle Totfunde, Hegeabschüsse infolge Auffälligkeiten und im Verkehr verunfallte Wildschweine sollen auf ASP untersucht werden! Melden Sie solche Wildschweine dem zuständigen kantonalen Veterinäramt.
  • Falls in Ihrem Kanton die Probenahme direkt durch Sie als Jäger erfolgt, entnehmen Sie die Tupferprobe gemäss Anleitung direkt vor Ort mit Hilfe der vom kantonalen Veterinäramt verteilten Probensets.
  • Bei der Probenahme reicht es, wenn Sie die üblichen Hygienemassnahmen anwenden:
  • Einweghandschuhe, über Hausmüll entsorgen
  • Tierkörper möglichst zu einer Tierkörpersammelstelle bringen. Wenn Sie den Tierkörper vor Ort belassen müssen, Fundstelle dokumentieren / markieren (Koordinaten, Fotos, Flatterband etc.).

 

Hinweis für Jäger, die auch Schweinehalter sind

  • Betreten Sie den Schweinestall nicht mit Jagdbekleidung oder -ausrüstung. Betreten Sie diesen nach der Jagd erst nach Duschen und Kleiderwechsel; nehmen Sie den Jagdhund nicht mit in den Stall.
  • Bringen Sie keine erlegten Stücke in den Stall; brechen Sie diese nicht auf dem Betrieb auf.
  • Verhindern Sie jeden Kontakt ihrer Hausschweine mit Wildschweinen (sichere Umzäunung,unzugängliche Lagerung von Futter und Einstreu etc.).
  • Achten Sie auf Anzeichen fieberhafter Allgemeinerkrankungen in Ihrem Schweinebestand!


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen zur ASP finden Sie unter Startseite BLV > Tiere > Tierseuchen > Übersicht Tierseuchen > Afrikanische Schweinepest

- Merkblatt des BAFU