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Stellungnahme JagdSchweiz zur Teilrevision Jagdgesetz

06.12.2016

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Künftig sollen Bestände gewisser konfliktträchtiger geschützter Arten reguliert werden können, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 30. November 2016.

 

Nachfolgend findet sich die Stellungnahme in Briefform von JagdSchweiz.