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Jägerin bzw. Jäger werden

Wie wird man in der Schweiz Jägerin oder Jäger? Ist mein Jagdschein auch in der Schweiz gültig?

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger sowie mit der Jagdberechtigung in der Schweiz.

Jagdbetrieb ist in der Schweiz Sache der Kantone. Wer jagen will, braucht also eine kantonale Jagdfähigkeit und eine kantonale Jagdberechtigung.

HIER finden Sie die Adressen der zuständigen kantonalen Jagdverwaltungen.

Jagdfähigkeit wird durch das Bestehen einer Jagdprüfung erlangt.

Jagdberechtigung wird wie folgt erlangt:

  • durch das Lösen eines Jagdpatents in den Patentkantonen
  • durch die Aufnahme in einer Jagdgesellschaft in den Revierkantonen.

In der Regel wird von den Kantonen jährlich der Nachweis eines durchgeführten Schiesstrainings verlangt (Nachweis der Schiessfertigkeit).

Die Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger

Die Ausbildung zur Jägerin bzw. zum Jäger und die entsprechenden Prüfungen werden von den Kantonen organisiert (siehe dazu auch Das Schweizer Portal).

Um sich zur Ausbildung anzumelden, muss das Alter von 18 Jahren erreicht sein. In einigen Kantonen ist diese Altersgrenze höher.

Die Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger ist in zwei Teile unterteilt:

  • Der theoretische Teil vermittelt Kenntnisse über das Wild und die Natur, die Hege und Jagdhunde, das Gesetzeswesen sowie die Jagdausübung und Waffenkunde.
  • Der praktische Teil besteht aus einer Schiessprüfung und der Waffenhandhabung.

Praxiserfahrung in der Natur erlangen die Jungjäger dadurch, dass sie während der Ausbildung Hegearbeit leisten und erfahrene Jägerinnen und Jäger begleiten.

Für weitere Informationen zu den Lernunterlagen für Jungjägerinnen und Jungjäger: Gehe zur Webseite "Jagen in der Schweiz" der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz.

Ein wichtiger Hinweis für Personen, die bereits einen Jagdschein besitzen:

  • Ausländische Jagdscheine (Deutschland, Österreich, Fürstentum Liechtenstein) werden von einzelnen Kantonen anerkannt.
  • Bereits heute anerkennen einige Kantone die Jagdfähigkeit anderer Kantone.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Jagdverwaltung jenes Kantons, in dem Sie neu zu Jagen gedenken, ob dort Ihre Jagdfähigkeit anerkannt wird.

HIER finden Sie die Adressen der zuständigen kantonalen Jagdverwaltungen.