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Aktuell

EU-Drohnenregulierung

07.03.2023

Ab dem 01.01.2023 wurde in der Schweiz die EU- Drohnenregulierung eingeführt, was zu einer Vereinheitlichung der Bestimmungen im EU-Raum führt.
Neu müssen alle Pilotinnen und Piloten welche eine Drohne über 250g fliegen, was in der Rehkitzrettung ausnahmslos der Fall ist, registriert sein und eine Prüfung ablegen.
Die Prüfungen werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angeboten. Pflicht für jede Pilotin und jeden Piloten sind die Prüfungen A1 und A3, diese werden online auf der Plattform UAS.gate durch ein E-Learning mit anschliessender Multiple-Choice Prüfung angeboten. Zusätzlich kann für Flüge mit erhöhten Ansprüchen die Prüfung A2 absolviert werden, diese wird neu in Präsenz in den Räumlichkeiten des BAZL in Ittingen BE durchgeführt. Die Zertifikate sind ab Ausstellungsdatum 5 Jahre im gesamten EU-Raum gültig.
Neu muss auch jede Drohne mit integrierter Kamera auf der Plattform des BAZL registriert werden und die Registrationsnummer gut sichtbar auf dem Fluggerät angebracht werden.